Mehr Rechte für Bauherren!

Ab 2018 haben private Bauherren mehr Rechte,denn dann tritt das neue Bauvertragsrecht in Kraft.Private Bauherren haben dann Anspruch auf verständliche Baubeschreibungen,eigene Pläne und Berechnungen,ein konkretes Datum zur Fertigstellung der Immobilie und ein Widerrufsrecht des Bauvertrages.Die Baufirmen müssen ihren Kunden frühzeitig vor der Unterschrift unter den Vertrag eine Baubeschreibung zur Verfügung stellen.Darin müssen sich Angaben zu Art und Umfang der angebotenen Leistungen,Gebäudedaten,Pläne mit Raum – und Flächenangaben,Grundrisse sowie Angaben zur Beschreibung der Baukonstruktion aller wesentlichen Gewerke finden.Die Baufirmen müssen sich an den festgelegten Fertigstellungstermin halten,sonst sind sie Schadensersatz pflichtig.Baufirmen dürfen künftig maximal 90% der vereinbarten Gesamtvergütung als Abschlagszahlung fordern und müssen künftig Unterlagen zum Nachweiß der Einhaltung öffentlich-rechtlicher Vorschriften übergeben.Dazu zählen Genehmigungsplanungen oder Nachweise zur Energieeinsparverordnung.
Was jetzt gesetzlich neu geregelt wurde,gehört für für uns von Donschen-Massivhaus schon lange zum bekannten,offenen und fairen Umgang mit unseren Interessenten und Kunden!
Wir informieren und beraten Sie gerne! Rufen Sie mich an ! Ulrich Bickmeier 0176 / 198 270 15