Mehr Rechte für Bauherren !

Ab 2018 haben private Bauherren mehr Rechte und auch Pflichten , dann tritt das neue Bauvertragsrecht in Kraft.

Verständliche Baubeschreibungen , eigene Pläne und Berechnungen,  ein konkretes Datum zur Fertigstellung der Immobilie und ein Widerrufsrecht darauf haben private Bauherren ab Januar 2018 Anspruch.

 

Gerne informieren wir Sie im Rahmen eines unverbindlichen Beratungsgespräches über die Änderungen im neuen Bauvertragsrecht !