Das Baukindergeld ist bewilligt !

Das Bundesministerium in Berlin teilt mit, dass das Baukindergeld ab dem 18. September 2018 bei der KfW Bankengruppe beantragt werden kann. Die Förderung soll rückwirkend bis zum 1. Januar 2018 gelten – Vorausgesetzt dass mindestens ein Kind unter 18 Jahren im Haushalt lebt.

Das Baukindergeld wird rückwirkend für das Jahr 2018 als staatliche Förderung bei der Eigenheimzulage vergeben.
Familien oder Alleinstehende, die bei einem zu versteuernden Haushaltseinkommen von maximal 75.000 Euro im Jahr liegen – plus einem Freibetrag von 15.000 Euro für jedes Kind – können das Baukindergeld beantragen.
Beim Erwerb von Wohneigentum oder Neubau eines Hauses werden dabei 1.200 Euro im Jahr je Kind und das für einen Maximalen Zeitraum von 10 Jahren vorgesehen.
Die Eigenheimzulage kann nur für Bauvorhaben vom 1. Januar 2018 bis zum 31. Dezember 2020 beantragt werden.

Wir informieren Sie gerne unter  mobil   0176 / 198 270 15   Ulrich Bickmeier